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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines

Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – werden nicht anerkannt, es sei denn, unsere ausdrückliche schriftliche Anerkennung liegt vor. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns grundsätzlich nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Teilauslieferungen auf eine Bestellung gelten als Annahme der Bestellung nur im Umfang der tatsächlichen Auslieferung. Soweit wir ausdrücklich die Annahme der Bestellung von der Verfügbarkeit der Ware abhängig gemacht haben, sind wir berechtigt, ohne beiderseitige Ansprüche bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Bestellung abzulehnen. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Vereinbarung eines Liefertermins beinhaltet keinen Fixtermin, sondern wir kommen erst in Verzug, wenn der Kunde uns nach Ablauf des Termins eine Nachlieferungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Dies gilt nicht für Bestellungen des Kunden, welche Ware betreffen, zu der wir uns die Belieferung nach Verfügbarkeit freigehalten haben. Hier gilt die Bestellung des Kunden als abgelehnt, wenn wir bis zum Liefertermin dem Kunden mittteilen, dass die Ware nicht verfügbar ist. Lehnt der Kunde aufgrund nur teilweiser Verfügbarkeit der Ware den Geschäftsabschluss insgesamt ab, so hat er uns dies innerhalb von zwei Wochen nach unserer Mitteilung zu der mangelnden Verfügbarkeit der Ware schriftlich mitzuteilen. Andernfalls bleibt er an seine Bestellung gebunden. Bei der Ausführung der Geschäfte sind wir grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Lieferung

Die Ware wird branchenüblich verpackt und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers versandt. Versandwege und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter sonstiger frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers, bei Nichtkaufleuten nur so weit die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Lieferverzögerungen, auch wenn sie bei unserem Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten, es sei denn, diese Verzögerungen waren vorhersehbar und der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

3. Berechnung

Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zurzeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührsätze so weit zulässig für unsere Lieferung, angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – Als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 12 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Dies befreit den Kunden jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen eines Kaufmanns werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich erhoben werden. Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen schriftlich anzugeben. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Nachbesserung, Wandlung oder Minderung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt oder vernichtet werden. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.

7. Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht, Produkte die nicht seinen Vorstellungen entsprechen, binnen 14 Tagen auf eigene Kosten zurückzusenden. Die reklamierten Artikel dürfen ausschliesslich in ihrer unbeschädigten Originalverpackung – ohne Preisauszeichnung – retouniert werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf eines Kaufmanns entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns, für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Langenfeld. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichsstand Langenfeld. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.